AHVG-Revision: Referendum definitiv zustande gekommen

03.05.2022 – Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament die Reform AHV 21 angenommen. Das Ziel der Reform ist es, das finanzielle Gleichgewicht der AHV zu sichern und das Leistungsniveau in der AHV zu erhalten. Gegen den Gesetzesentwurf wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. 

Der Nationalrat hat die Gesetzesänderung mit 125 gegen 67 Stimmen, bei 1 Enthaltung, sowie den Bundesbeschluss über die Erhöhung der Mehrwertsteuer mit 126 gegen 40 Stimmen, bei 27 Enthaltungen, angenommen. Der Ständerat hat die Gesetzesänderung mit 31 gegen 12 Stimmen, ohne Enthaltungen, sowie den Bundesbeschluss über die Erhöhung der Mehrwertsteuer mit 43 Stimmen einstimmig angenommen.

Die wichtigsten Massnahmen der Reform im Überblick:

  • Vereinheitlichung des Referenzalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre in der AHV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge
    o   Das Referenzalter der Frauen wird etappenweise von 64 auf 65 Jahre angehoben (drei Monate pro Jahr)
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration (9 Jahrgänge)
    o   Lebenslanger AHV-Zuschlag für die Frauen, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen. Der Zuschlag ist nach Geburtsjahr und durchschnittlichem Jahreseinkommen abgestuft.
    o   Tiefere Kürzungssätze für Frauen, die frühzeitig in Rente gehen, abgestuft nach Einkommen
    o   Möglichkeit des Rentenvorbezugs bereits ab 62 Jahren (max. drei Jahre)
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs
    o   Flexible Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren in AHV und der obligatorischen BV (für Männer und Frauen)
    o   Gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand durch Einführung des Teilrentenvorbezugs und des Teilrentenaufschubs.
  • Anreize für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit ab 65
    o   Nach Erreichen des Referenzalters können AHV-Beiträge auf kleinen Löhnen bezahlt werden (der Freibetrag von aktuell CHF 1’400/Monat ist freiwillig).
    o   Nach dem Referenzalter geleistete AHV-Beiträge werden berücksichtigt, um die Rente aufzubessern.
  • Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer
    o   Zeitlich unbegrenzte proportionale Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozentpunkten

Das Schweizer Stimmvolk wird voraussichtlich im Herbst 2022 über die Reform AHV 21 abstimmen. Zur Abstimmung kommen einerseits die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die dem obligatorischen Referendum unterliegt (Bundesbeschluss), und der AHV-Gesetzesentwurf, gegen den das Referendum am 29. April zustande kam. Die Urheberinnen und Urheber des Referendums – ein Bündnis aus Gewerkschaften, linken Parteien und Frauenverbänden – haben bei der Bundeskanzlei über 50 000 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Massnahmen sind miteinander verknüpft: Die Mehrwertsteuererhöhung kann nur in Kraft treten, wenn auch die anderen Massnahmen angenommen werden, und umgekehrt.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen